Die Bürgerstiftung Sundern hat es sich zur Aufgabe gesetzt, die Bürger/innen und Wirtschaftsunternehmen in der Stadt Sundern dafür zu gewinnen, dass sie mehr Mitverantwortung für die Gestaltung ihres Gemeinwesens übernehmen. Die Bürgerstiftung Sundern initiiert und/oder unterstützt gemeinnützige Projekte und ehrenamtliches Engagement in der Stadt Sundern in den Bereichen:
Bildung und Erziehung
Jugend, Sport und Soziales
Kunst und Kultur
Umwelt, Naturschutz- und Landschaftspflege
Heimatpflege und Pflege traditionellen Brauchtums
Integration und Völkerverständigung
Wer/was kann gefördert werden?
Wir unterstützen vor allem
• Projekte gemeinnütziger Organisationen, die sich den Satzungszwecken der Bürgerstiftung zuordnen lassen
• Projekte mit ganzheitlicher und grundsätzlicher Bedeutung für die Stadt Sundern in Kooperation mit unterschiedlichsten Netzwerkpartnern
Wir legen besonderen Wert auf folgende Schwerpunkte
bei der Förderung:
• Förderung von Projekten in den Bereichen Bildung, Ausbildung und Erziehung
• Projekte für und mit Kinder/n und Jugendliche/n
• Projekte mit lokaler Verankerung und positiver Wirkung für unsere Heimatstadt
• Projekte mit Modell- und Vorbildcharakter für die Region
Wer/was kann nicht gefördert werden?
• Einzelpersonen
• laufende Personalkosten und regelmäßig wiederkehrende Betriebsausgaben
• Projekte mit parteipolitischer oder religiöser Ausrichtung
• bereits durchgeführte oder abgeschlossene Projekte
Antragsverfahren:
Der Antrag benötigt keine besondere Form, muss aber folgende Angabe enthalten:
• inhaltliche Beschreibung des Vorhabens und seiner Ziele
• Angaben zum Durchführungs-Ort, zur Dauer, zur Zielgruppe
• Angaben darüber, wie und innerhalb welcher Frist der Erfolg des Projektes dokumentiert, gemessen oder anderweitig erhoben werden soll
• Kosten- und Finanzierungsplan sämtlicher Projektkosten
• Nachweis der Gemeinnützigkeit
• Steuernummer
• Auskunft über sonstige erwartete/gewährte Zuschüsse /Fördergelder
Förderantrag als PDF herunterladen
Weitere Bedingungen
• Förderempfänger müssen im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit auf die Förderung durch die Bürgerstiftung Sundern hinweisen, z. B. durch explizite Erwähnung, Internet-Verlinkung, Abdruck oder Einfügen des Stiftungslogos
• Der Empfänger muss der Stiftung die sachgerechte Mittelverwendung bestätigen.
• 6 Wochen nach Ende des Förderzeitraumes bzw. nach Abschluss des Projektes wird für die Stiftung ein Erfahrungsbericht zur Verfügung gestellt (z. B. Zeitungsberichte, Fotos, Sachbericht, Video, etc.).
• Der Zuwendungsempfänger hat Belege und Verträge sowie alle sonst mit der Förderung zusammenhängen Unterlagen fünf Jahre nach Vorlage des Verwendungsnachweises aufzubewahren, soweit nicht nach steuerrechtlichen oder anderen Vorschriften eine längere Aufbewahrungsfrist bestimmt ist.
• Die Bürgerstiftung Sundern ist berechtigt, Bücher, Belege und sonstige Geschäftsunterlagen anzufordern und zu prüfen sowie die ordnungsgemäße Verwendung der Zuwendung zu prüfen oder durch Beauftragte prüfen zu lassen.
• Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
• Die Bewilligung wird hinfällig, wenn der Zuwendungsbetrag nicht innerhalb der nächsten 12 Monate abgerufen wird.
• Die Stiftung behält sich vor eine bereits bewilligte Zuwendung ganz oder teilweise zurückzurufen bei: falschen Angaben, nicht zweckgebundener Verwendung der Gelder, fehlender Beachtung von Auflagen und Richtlinien der Stiftung.
• Nicht verwendete Mittel sind zurückzugeben.
Sundern, 12.02.2019
Der Stiftungsvorstand